Asbestzementlehrgang TRGS 519, Anlage 4C
Allgemeines
Auch nach dem seit 1993 gültigen Verbot zur Herstellung und Verarbeitung asbest-haltiger Werkstoffe müssen bis heute asbestbelastete Gebäude saniert und Bauteile abgebrochen werden, bei denen asbesthaltige Werkstoffe verarbeitet wurden.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten „ASI-Arbeiten“ an Asbestzement-produkten dürfen nur von sachkundige Fachleute (nach TRGS 519, Technische Regeln für Gefahrstoffe) geleitet und beaufsichtigt werden.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang erhält der Teilnehmer Kenntnisse, Fähigkeiten und den gesetzlich geforderten Wissenstand, um „ASI-Arbeiten“ an fest gebundenen, sowie geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestzement-produkten durchführen zu können.
Der Lehrgang ist durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-sicherheit als Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten nach Nr. 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519 anerkannt.
Lehrgangsinhalt
• Das Mineral Asbest: Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
• Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
• Personelle Anforderungen
• Sicherheitstechnische Maßnahmen
• Organisation, Schutzausrüstung, Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte, Abbruch, Sanierung, Instandhaltung
• Abfallentsorgung
Zertifikat
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat mit dem amtlichen Sachkundenachweis. (Gültigkeit 6 Jahre ab dem Tag der Ausstellung, danach Verlängerung um 6 Jahre nach einem Weiterbildungskurs)
Lehrgangsdauer
2 Tage
Unterrichtszeit
8:00 Uhr – 17:00 Uhr
Gebühren
Lehrgangsgebühr
: 775,00 € USt.-frei
Inkl. reichhaltiger Tagesverpflegung und Seminarunterlagen
Prüfungsgebühr: 120,00 €
Zielgruppe
Alle Personen, die sich mit Ausbau-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten, wie Asbestzementrohren, Asbestzementplatten, Fassadenverkleidungen, Dachplatten, etc. befassen.