Zusatzqualifikation zur Erstellung bautechnischer Nachweise, Kursnr. ZusatzQuali
Termine Ort Status Aktion
Kurstermine auf Anfrage Augsburg  
Module
10 x Donnerstag/Freitag
Allgemein
Mit erfolgreicher Prüfung können Sie die Berechtigung erwerben, im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 3 BayBO bautechnische Nachweise im Sinn des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO zu erstellen.

Die Anerkennung der Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise wird für fünf Jahre erteilt.

Detaillierte Informationen können Sie auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung http://www.gesetze-bayern.de nachlesen. Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (ZusatzqualifikationsverordnungBau - ZQualVBau).

Anmeldeschluss:
Lehrgangsinhalte
20 U.-Std. Baurecht
  • 95 U.-Std. Standsicherheit
  • 35 U.-Std. Wärme-Feuchtschutz
  • 30 U.-Std. Schallschutz
  • 20 U.-Std. Brandschutz
Voraussetzungen
Zur Prüfung sind zugelassen:
  • Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik
  • Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs
  • Ingenieure der Fachrichtung Bau oder Holzbau mit Eintragung in der Handwerksrolle als Inhaber oder Betriebsleiter eines einschlägigen Handwerksbetriebs
  • zusammen mit einer zusammenhängenden Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren seit erfolgreicher Ablegung der staatlichen Prüfung oder der Meisterprüfung und dem Nachweis des Besuchs einer Weiterbildungsveranstaltung (Teilnahme am Vorbereitungslehrgang) bei einer von der Handwerkskammer für Mittelfranken anerkannten Einrichtung.
Zielgruppe
  • Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik
  • Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- und des Zimmererhandwerks.
 

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