Werksverträge, Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung, Kursnr. WerksVertr
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14.11.2024 Augsburg Es gibt noch freie Plätze Anmelden
Allgemein
Das Phänomen der „Scheinselbständigkeit“, sowie die unerlaubte Arbeitnehmerüber-lassung spielt im Rahmen der Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, sowie der Deutschen Rentenversicherung eine be-achtenswerte Rolle.

Geschätzt gibt es in Deutschland eine Million „Scheinselbstständige“. „Scheinselbst-ständigkeit“ ist rechtswidrig, sie gilt als eine Art der Schwarzarbeit. Für einen Bauun-ternehmer, der bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. das Führen eines Krans oder Baggers oder nicht abgrenzbare Bauarbeiten von einem Selbstständigen ausführen lässt, birgt dies massive Risiken. Es müssen die in der Vergangenheit bereits angefallenen bzw. nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage des vereinbarten Regie-lohns an die Sozialversicherungsträger nebst Säumniszuschlägen nachentrichtet wer-den. Diese Zahlungspflicht kann sich je nachdem, wie lange die Tätigkeit des „Schein-selbständigen“ dauerte, zu erheblichen Beträgen aufsummieren. Daneben droht die strafrechtliche Verfolgung.

Aufgrund von Fachkräftemangel steigt auch das Angebot von Verleihagenturen etc., mit (ausländischen) Fachkräften auf Stundenlohnbasis oder mittels Werkverträgen. Wer diese oft verlockenden Angebote annimmt, findet sich meist schnell in der Illegali-tät wieder, verfolgt von Sozialversicherungsträgern und Staatsanwaltschaft.
Lehrgangsinhalte
Die Veranstaltung behandelt kompakt die rechtlichen Voraussetzungen für die legale Beschäftigung von Subunternehmern oder Leiharbeitnehmern. Lernen Sie alle Fallstri-cke kennen und erfahren Sie, wie Sie in der Praxis am besten vorgehen. Die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung werden berücksichtigt.
Zielgruppe
Alle Personen, die Verträge mit Nachunternehmern erstellen, abschließen oder deren Durchführung überwachen, wie z. B. Geschäftsführer, Projektleiter oder Bauleiter, Baujuristen, Architekten und Ingenieure.
 

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