Allgemeines
Betonbauwerke zu schützen und instand zu setzen ist eine technisch und wirtschaftlich anspruchsvolle Aufgabe, die viel Fachwissen und praktische Erfahrung voraussetzt. Nach dem Besuch der vier angebotenen Module kann die Prüfung zum Sachkundigen Planer abgelegt werden. Der Lehrgang findet in Kooperation mit der GUEP – Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. statt.
Einzeltermine:
06.04. - 09.04.2027
26.04. - 30.04.2027
Prüfungstermin: 11.05. - 12.05.2027
Lehrgangsinhalt
• Technische Baubestimmungen
• Betoneigenschaften
• Betonangriff
• Bewehrungseigenschaften/ Bewehrungskorrosion
• Verstärken von Betonbauteilen
• Ist-Zustandsanalyse- Schadensdiagnose-Prüfverfahren
• Beurteilung des Betongrundes
• Beurteilung des Standsicherheitsrelevanz
• Instandsetzungsprinzipien und -verfahren nach Instandhaltungs-RiLi
• Instandsetzungsprodukte und -systeme gemäß Richtlinie
• Verfahren der Untergrundvorbereitung
• Planung der Instandsetzungsmaßnahmen
• Ausführungsplanung
• Qualitätssicherung auf der Baustelle
• Besonderheiten ZTV-ING und ZTV-W
Voraussetzungen
Teilnahme an allen Unterrichtseinheiten sowie Nachweis fünfjähriger Projekterfahrung im Bereich Betoninstandhaltung (Projektliste). Einreichen eines Lebenslaufes mit Lichtbild und Kopie der Berufsabschluss-Urkunde. Die Unterlagen werden nach der Anmeldung und rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn vom Veranstalter eingefordert.
Zertifikat
Prüfung
Nach erfolgreicher Absolvierung aller Grundmodule nimmt die „Die Zertifizierung Bau GmbH“, Berlin, die Prüfung in einem schriftlichen und mündlichen Teil ab und verleiht das Zertifikat „Zertifizierter Sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung" (Gültigkeit
3 Jahre, danach Verlängerung um drei Jahre nach zweitägigem Fortbildungskurs)
Lehrgangsdauer
9 Tage
Unterrichtszeit
9:00 Uhr – 16:30 Uhr
Gebühren
Lehrgangsgebühr
: 3990,00 € USt.-frei
Inkl. reichhaltiger Tagesverpflegung und Seminarunterlagen
Prüfungsgebühr: 510,00 €
Zielgruppe
Planer, qualifizierte Führungskräfte in ausführenden Unternehmen sowie Auftraggeber, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Personen, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben sowie 5-jährige praktische Tätigkeit als planender Ingenieur auf dem Gebiet der Instandhaltung in einem Ingenieurbüro oder ausführendem Unternehmen nachweisen können. b) Personen, welche die Voraussetzungen von a) nicht erfüllen, können zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie aus ihrer Betonbauteilen bisherigen, mindestens 5-jährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in der Instandhaltung nachweisen können. Die Kenntnisse sind durch eine Eingangsprüfung an der Ausbildungsstätte zu belegen.