Allgemeines
Mit erfolgreicher Prüfung können Sie die Berechtigung erwerben, im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 3 BayBO bautechnische Nachweise im Sinn des Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO zu erstellen.
Die Anerkennung der Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise wird für fünf Jahre erteilt.
Detaillierte Informationen können Sie auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung http://www.gesetze-bayern.de nachlesen. Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (ZusatzqualifikationsverordnungBau - ZQualVBau).
Der Unterricht findet nur montags und dienstags statt.
Lehrgangsinhalt
- 20 U.-Std. Baurecht
- 95 U.-Std. Standsicherheit
- 35 U.-Std. Wärme-Feuchtschutz
- 30 U.-Std. Schallschutz
- 20 U.-Std. Brandschutz
Voraussetzungen
Zur Prüfung sind zugelassen:
• Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik
• Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs
• Ingenieure der Fachrichtung Bau oder Holzbau mit Eintragung in der Handwerksrolle als Inhaber oder Betriebsleiter eines einschlägigen Handwerksbetriebs
• zusammen mit einer zusammenhängenden Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren seit erfolgreicher Ablegung der staatlichen Prüfung oder der Meisterprüfung und dem Nachweis des Besuchs einer Weiterbildungsveranstaltung (Teilnahme am Vorbereitungslehrgang) bei einer von der Handwerkskammer für Mittelfranken anerkannten Einrichtung.
Lehrgangsdauer
20 Tage
Unterrichtszeit
8:00 Uhr – 16:45 Uhr
Gebühren
3.490,00 € USt befreit zzgl. Fachbücher
Inkl. reichhaltiger Tagesverpflegung und Seminarunterlagen
Zielgruppe
• Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik
• Handwerksmeister des Maurer- und Betonbauer- und des Zimmererhandwerks.
Zusatztext
Die Prüfung wird inhaltlich und zeitlich von der obersten Baubehörde festgelegt und bei der Handwerkskammer Mittelfranken durchgeführt. Die Prüfung findet in Feuchtwangen statt und wird gesondert in Rechnung gestellt.